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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamm: Fehlerhafte Verkäufer-Angaben auf eBay-Angebot nicht durch korrektes Impressum "heilbar"

Fehlerhaften Angaben über den Verkäufer eines eBay-Angebots auf einer einzelnen Unterseite sind nicht durch die generellen Impressum-Angaben auf der "Mich"-Seite "heilbar", so das OLG Hamm <link http: www.online-und-recht.de urteile falsche-rechtliche-angaben-des-verkaeufers-auf-angebotsseite-nicht-durch-korrektes-impressum-geheilt-4-u-11-09-oberlandesgericht-hamm-20090804.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 04.08.2009 - Az.: 4 U 11/09).

Die Klägerin veräußerte bei eBay gewerblich Waren. Auf jeder Unterseite gab sie dabei unter der Überschrift "Rechtliche Angaben des Verkäufers" ein fehlerhaftes Impressum an. Auf der "Mich"-Seite hingegen stimmte das Impressum. Die "Mich"-Seite war von einzelnen Pages mit zwei Klicks erreichbar.

Die Beklagte sah hierin einen Wettbewerbsverstoß und mahnte außergerichtlich ab. Daraufhin erhob die Verkäuferin negative Feststellungsklage.

Und verlor. Die Hammer Richter sahen in dem klägerischen Verhalten einen Impressumsverstoß, der eine Wettbewerbsverletzung auslöse.

Die Falschangaben auf den einzelnen Unterseiten würden nicht durch die richtige Angabe auf der "Mich"-Seite "geheilt". Zum einen zweifelte das Gericht aufgrund des Standorts des Links schon daran, ob dieser deutlich genug erkennbar sei. Zum anderen aber habe der Kaufinteressent wegen der ebenfalls vorgehaltenen "Rechtlichen Angaben des Verkäufers", die sich bereits direkt auf der Angebotsseite befänden, keine Veranlassung das Impressum aufzusuchen.

Der Impressums-Verstoß sei auch nicht unerheblich. Bei dem Handelsnamen und den Vertretern eines Unternehmens handele es sich um wesentliche Informationen, die in jedem Fall richtig sein müssten. Der Internetnutzer solle genau wissen, wie er unkompliziert mit dem Verkäufer in Kontakt treten könne.

Das Urteil liegt auf der bisherigen "harten" Linie des OLG Hamm. Nach Ansicht der Richter ist bereits das Fehlen der Steuernummer ein abmahnfähiger Verstoß <link http: www.online-und-recht.de urteile unterlassung-von-pflichtangaben-im-impressum-wettbewerbswidrig-4-u-213-08-oberlandesgericht-hamm-20090402.html _blank external-link-new-window>(OLG Hamm, Urt. v. 02.04.2009 - Az.: 4 U 213/08).

 

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