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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Fehlerhafte Verwendung von Google Analytics ist Wettbewerbsverstoß

Die fehlerhafte Verwendung von Google Analytics auf der Webseite eines Unternehmens ist ein Wettbewerbsverstoß <link http: www.online-und-recht.de urteile fehlerhafte-einbindung-von-google-analytics-ist-ein-wettbewerbsverstoss-landgericht-hamburg-20160809 _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Beschl. v. 09.08.2016 - Az.: 406 HKO 120/16).

Bei der Auseinandersetzung ging es nicht um die grundsätzliche Frage, ob Google Analytics generell genutzt werden darf, sondern nur um die fehlerhafte Verwendung dieses Tools.

Das Unternehmen hatte nämlich auf seiner Webseite die nach <link https: www.gesetze-im-internet.de tmg __13.html _blank external-link-new-window>§ 13 TMG erforderlichen Daten für Google Analytics nicht angegeben.

Hierin sah das LG Hamburg einen Rechtsverstoß und bejahte eine Wettbewerbsverletzung.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Entscheidung überrascht nicht, denn bereits im März hatte das LG Hamburg eine identische Verfügung erlassen <link http: www.dr-bahr.com news nutzung-von-google-analytics-ohne-nutzungshinweis-wettbewerbswidrig.html _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Beschl. v. 10.03.2016 - Az.: 312 O 127/16).

Bereits im Jahr 2013 hatte das OLG Hamburg <link http: www.dr-bahr.com news fehlende-datenschutzbelehrung-auf-webseite-ist-wettbewerbsverstoss.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 27.06.2013 - Az.: 3 U 26/12) eine fehlende Datenschutzbelehrung als wettbewerbswidrig angesehen.

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