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Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Fernabsatz-Ausschluss von gebrauchter Kosmetika rechtswidrig

Das OLG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile ausschluss-des-fernabsatzes-fuer-benutzte-kosmetika-unwirksam-6-w-43-10-oberlandesgericht-koeln-20100427.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 27.04.2010 - Az.: 6 W 43/10) hat entschieden, dass der Ausschluss von benutzter Kosmetika vom fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht rechtswidrig ist.

Die Parteien waren Mitbewerber auf der Online-Plattform eBay. Der Beklagte veräußerte neue Kosmetika und verwendete dabei die Klausel:

"Kosmetik kann nur in einem unbenutzten Zustand zurückgenommen werden".

Er berief sich dabei auf die Ausnahmevorschriften, wonach Hygiene-Artikel vom Widerrufsrecht ausgenommen sind.

Die Kölner Richter gaben der Klägerin Recht und stuften die Bestimmung als unwirksam ein.

Die Ausnahmeregelungen für hygienische Produkte seien eng auszulegen, so die Juristen. Nicht jede Benutzung von Kosmetikprodukten führe automatisch zum Ausschluss des fernabsatzrechtlichen Widerufsrecht. Schließlich, so die Argumentation des OLG Köln, gebe es sogar einen Markt für gebrauchte Kosmetika-Artikel.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Entscheidung des OLG Köln ist fernab jeder Praxis. Der Kosmetik-Händler, der durch diese Entscheidung gezwungen wird, benutzte Artikel zurückzunehmen, erleidet faktisch nicht kompensierbare Wertverluste.

Der Vorwurf ist jedoch nicht den Richtern zu machen, denn diese sind an die aktuelle Gesetzeslage gebunden und können nicht frei entscheiden. Die Kritik ist vielmehr an den Gesetzgeber - auf nationaler und europäischer Ebene - zu richten.

Schaut man sich die letzten zehn Jahre des Fernabsatzrechts retroperspektiv an, muss man ehrlicherweise konstatieren, dass auf absehbare Zeit keine wirkliche Änderung der zahlreichen schwachsinnigen Regelungen im Fernabsatz zu erwarten ist. Im Gegenteil, es ist eher zu vermuten, dass die Komplexität der Rechtslage noch zunehmend wird.

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