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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Flatrate-Kündigung durch o2/Alice rechtswidrig

Es ist rechtswidrig, wenn bei einem Telekommunikations-Vertrag bestimmte Zusatzleistungen gekündigt werden, der restliche Kontrakt aber aufrecht erhalten wird <link http: www.vzhh.de telekommunikation urteil_lg_hamburg_telefonica_13_03_26.pdf _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt. v. 26.03.2013 - Az.: 312 O 170/12).

Die Beklagte bot den o2/Alice-Flatrate-Tarif "talk4free europa & more" als zusätzliche Option bei einem TK-Vertrag an. Einigen Kunden kündigte das Unternehmen dann diese Option, hielt aber den restlichen Vertrag aufrecht. Für die Kündigung des zusätzlichen Tarifs war eine Frist von 4 Wochen vereinbart, während der Hauptvertrag hingegen 24 Monate lief.

Dies stufte das LG Hamburg als rechtswidrig ein.

Es handle sich um eine erhebliche Störung des vertraglichen Gleichgewichts. Der Vertrag sei insgesamt einheitlich zu beurteilen, so dass der zusätzliche Flatrate-Tarif eine wichtige Rolle spiele. Sei es nun möglich, diese Option kurzfristig zu kündigen, während im übrigen der restliche Vertrag noch eine erhebliche Laufzeit habe, benachteilige dies den Verbraucher unangemessen.

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