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Kategorie: Onlinerecht

LG Düsseldorf: Für Baustellen-Webseite keine Impressumspflicht

Ist eine Webseite lediglich eine Baustellenseite, die sich noch im Aufbau befindet, gilt für sie nicht die Impressumspflicht nach dem TMG <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-impressumspflicht-fuer-baustellenseite-ohne-geschaeftliche-betaetigung-12-o-312-10-landgericht-duesseldorf-20101215.html _blank external-link-new-window>(LG Düsseldorf, Urt. v. 15.12.2010 - Az.: 12 O 312/10).

Die Parteien waren beide Werbeagenturen. Die Beklagte unterhielt auch eine Webseite, auf der sich der Hinweis befand, dass der Inhalt gründlich überarbeitet werde. Die Klägerin sprach eine Abmahnung aus, weil kein ausreichendes Impressum vorhanden sei.

Die Düsseldorfer Richter lehnten den Anspruch ab.

Es liege keine ausreichende geschäftliche Tätigkeit bzgl. der Webseite vor.

Der Beklagte präsentierte nicht auf der Seite eigene Leistungen. Vielmehr weise er ausdrücklich darauf hin, dass der Inhalt sich in Überarbeitung befinde.

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