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Kategorie: Onlinerecht

OVG Bautzen: Gesamtpersonalrat für Auswertung von Internetprotokoll nicht notwendig

Das OVG Bautzen <link http: www.online-und-recht.de urteile fuer-auswertung-von-internetprotkoll-reicht-oertlicher-personalrat-pb-8-b-57-07-oberverwaltungsgericht-bautzen-20090305.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 05.03.2009 - Az.: PB 8 B 57/07) hat entschieden, dass für die Auswertung von Internet-Protokollen eines Mitarbeiters es ausreichend ist, dass der örtliche Personalrat und nicht der Gesamtpersonalrat beteiligt ist.

Kläger war der Gesamtpersonalrat, Beklagte ein Landesfunkhaus.

Ein Arbeitnehmer der Beklagten wurde verdächtigt, dass er seinen dienstlichen Internetanschluss für private Zwecke und unter Missachtung der Viren-Warnsysteme gebraucht hatte. Das Landesfunkhaus bat den örtlichen Personalrat darum, die von den IT-Systemen gespeicherten Internetprotokolle auswerten zu dürfen. Diese Zustimmung verweigerte der örtliche Personalrat.

Die Beteiligten stritten nun darum, inwieweit der Gesamtpersonalrat bei der Auswertung von Internetprotokollen eines Angestellten hätte beteiligt werden müssen.

Das OVG Bautzen entschied, dass alleine der örtliche Personalrat für den Sachverhalt verantwortlich sei. Dem Gesamtbetriebsrat oblägen hier keine Kompetenzen. Denn dem örtlichen Personalrat seien die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort besser bekannt, so dass er die Interessen der Mitarbeiter vor Ort besser unterstützen und schützen könne.

 

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