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Kategorie: Onlinerecht

AG Halle: Google Deutschland haftet nicht für Rechtsverletzungen auf Blogger.com

Das AG Halle hat eine einstweilige Verfügung gegen Google Deutschland (Google Germany GmbH) wegen Rechtsverletzungen auf blogger.com wieder aufgehoben.

Der Kläger, ein Hallenser Künstler, wurde auf blogger.com beleidigt und erwirkte daraufhin gegen Google Deutschland eine einstweilige Verfügung. Diesen Beschluss hob das AG Halle gestern wieder im Rahmen einer mündlichen Verhandlung auf. 

Google konnte nachweisen, dass für blogger.com ausschließlich der Mutter-Konzern in den USA, nämlich die Google Inc., verantwortlich sei. Google Deutschland leiste hierzu keinen Beitrag.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Anders als vielfach in den Medien behauptet, bedeutet die Entscheidung keineswegs, dass der Kläger gegen die Google Inc. nun in den USA klagen muss. Das Urteil drückt nur aus, dass der Falsche verklagt wurde.

Google Inc. kann - unproblematisch - bei derartigen Rechtsverletzungen vor einem deutschen Gericht in Anspruch genommen werden. 

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