Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Celle: Grundpreisangabe auch bei kosmetischen Produkten in Online-Shop

Auch bei kosmetischen Artikeln müssen Grundpreisangaben im Online-Shop erfolgen. Die Regelung des <link https: www.gesetze-im-internet.de pangv __9.html _blank external-link-new-window>§ 9 Abs.5 Nr.2 PAngVO, wonach die Pflicht, Grundpreise zu nennen, entfällt, ist restriktiv auszulegen und gilt nur für Produkte, die ausschließlich eine kurzfristige Änderung des äußeren Erscheinungsbildes bewirken <link http: www.online-und-recht.de urteile fehlende-grundpreisangabe-bei-kosmetischen-produkten-oberlandesgericht-celle-20170323 _blank external-link-new-window>(OLG Celle, Urt. v. 23.03.2017 - Az.: 13 U 158/16).

Die Beklagte betrieb einen Online-Shop und veräußerte dabei ein Haarwuchsserum und eine Anti-Falten-Creme. Eine Mitbewerberin rügte die fehlende Grundpreisangabe auf der Webseite. Die Beklagte argumentierte, es liege eine Ausnahmefall nach <link https: www.gesetze-im-internet.de pangv __9.html _blank external-link-new-window>§ 9 Abs.5 Nr.2 PAngVO vor, wonach bei 

"kosmetischen Mitteln, die ausschließlich der Färbung oder Verschönerung der Haut, des Haares oder der Nägel dienen"

die Grundpreisangabe-Pflicht entfällt.

Das OLG Celle hat beide Waren nicht als Kosmetikartikel im Sinne dieser Vorschrift angesehen. Grundsätzlich fielen nur Produkte unter diese Regelung, die kurzfristig eine Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes bewirken würden.

Da es sich um eine Ausnahmevorschrift handle, sei sie restriktiv anzuwenden. Daher müsse das Produkt einzig und allein diesen Effekt bewirken. Habe es noch andere Wirkungen, könne die Regelung nicht herangezogen werden.

Sowohl beim Haarwuchsserum als auch bei der Anti-Falten-Creme sahen die Richter <link https: www.gesetze-im-internet.de pangv __9.html _blank external-link-new-window>§ 9 Abs.5 Nr.2 PAngVO als nicht gegeben an.

Beim Haarwuchsserum fehle es an der Kurzfristigkeit der Verschönerung, denn laut der Prdouktbeschreibung würden erste Ergebnisse erst nach ca. 20 bis 24 Wochen sichtbar werden. 

Die Anti-Falten-Creme habe neben dem Verschönerungseffekt unstreitig auch pflegende Wirkung, so dass das Produkt unterschiedliche Wirkungen habe.

Rechts-News durch­suchen

17. April 2026
Das Gericht weist die Klage gegen die Rabatte in der Penny-App ab, weil keine Benachteiligung älterer oder behinderter Menschen vorliegt.
ganzen Text lesen
17. April 2026
Die Klausel des Streamin-Anbieters, wonach eine Kündigung erst nach Verbrauch des Gutscheinguthabens wirkt, benachteiligt Kunden und ist unwirksam.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Wer drohendes gerichtliches Verbot ignoriert und seine Post schlecht organisiert, handelt schuldhaft und riskiert ein Ordnungsgeld.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Die Werbung für Fruchtsaft mit "Immunkraft" ist unzulässig, da eine stärkende Wirkung fürs Immunsystem verspricht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen