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Kategorie: Onlinerecht

OLG Naumburg: Händler ist für fehlerhafte Versandkosten bei Google Shopping verantwortlich

Werden bei Google Shopping falsche Versandkosten angezeigt, haftet der werbende Unternehmer für diese Wettbewerbsverletzungen (OLG Naumburg, Urt. v. 16.06.2016 - Az.: 9 U 98/15).

Die Beklagte hatte bei Google Shopping Angebote eingepflegt und ursprünglich keine Versandkosten angegeben, so dass Google bei Aufruf den Text "Versand gratis" anzeigte. Im Laufe der Zeit stellte die Beklagte ihre Leistungen um und verlangte schließlich doch Entgelte für die Zustellung.

Aktuell wurde daher mit der Aussage "Versand gratis" geworben, obgleich Versandkosten anfielen.

Im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung konnte nicht geklärt werden, wer den Fehler begangen hatte: Die Beklagte oder Google Shopping.

Das OLG Naumburg stellte klar, dass dies im Ergebnis auch unerheblich sei. Denn selbst wenn der Fehler bei Google Shopping gelegen habe, sei das werbende Unternehmen verantwortlich. Google Shopping sei Beauftragter im wettbewerbsrechtlichen Sinn, so dass der Händler sich etwaige Unzulänglichkeiten zurechnen lassen müsse. Die Beklagte habe sich Google Shopping explizit als Vertragspartner ausgesucht und müsse daher auch für die Verfehlungen gerade stehen. 

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