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Kategorie: Onlinerecht

Hamburgischer Datenschutzbeauftragter: Überprüfung von Google hinsichtlich Datenschutz bei Nutzerdaten

In einer <link http: www.datenschutz-hamburg.de news detail article _blank external-link-new-window>aktuellen Pressemitteilung erklärt der Hamburgische Datenschutzbeauftragte, Prof. Caspar, dass er die derzeitige Verarbeitungspraxis der Nutzerdaten durch Google einer Kontrolle unterziehen wird.

Hintergrund dieser Entscheidung ist die von Google im März 2012 vorgenommene grundlegende Änderung seiner Datenschutzrichtlinien, wonach die Nutzerdaten umfassend und dienstübergreifend genutzt werden dürfen.

Die jeweiligen nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden halten diese Regelungen für rechtlich außerordentlich problematisch und hatten Google gewisse Empfehlungen ausgesprochen. Der Suchmaschinen-Riese übernahm diese jedoch nicht.

Prof. Dr. Caspar:

"Detaillierte Analysen, die die französische Datenschutzbehörde CNIL im Auftrag der Artikel 29-Datenschutzgruppe in den letzten Monaten erstellt hat, lassen durchaus Zweifel erkennen, ob nach der Änderung der Privatsphäre-Bestimmungen die Verarbeitung von Nutzerdaten durch Google auf einer zulässigen Grundlage erfolgt.

Die Mitglieder der EU-Task Force werden dies nun nach Maßgabe der verschiedenen nationalen Rechtsvorschriften untersuchen. Sollten sich die datenschutzrechtlichen Bedenken bestätigen, können entsprechende aufsichtsbehördliche Maßnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten ergriffen werden."

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