Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Duisburg: Handy-Aufnahmen des Nachbarn sind rechtswidrig

Filmt ein Bewohner eines Grundstückes seinen Nachbarn mittels einer Handy-Kamera, verletzt dies den Nachbarn in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht (LG Duisburg, Urt. v. 17.10.2016 - Az.. 3 O 381/15).

Die Parteien waren Grundstücks-Nachbarn und bereits seit längerem zerstritten.

Als der Beklagte auf seinem Grundstück grillte, störte sich der Kläger hierdurch gestört. Er kletterte daraufhin von seinem Balkon auf das Dach, der unter dem Balkon liegenden
Garage. Auf diesem Vordach stehend, wedelte der Kläger mit seinem T-Shirt, welches er zuvor ausgezogen hatte, Rauch davon. Anschließend kletterte er zurück auf seinen Balkon.

Der Beklagte machte von diesen Ereignissen zwei Videos mittels seines Handys. Der Kläger erwiderte daraufhin: "Machen Sie ruhig Fotos, ich habe von ihnen auch schon welche gemacht."

Das LG Duisburg stufte die Video-Aufnahme als Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers ein. Ein sachlich begründetes Interesse an den Aufnahmen habe es nicht gegeben, so dass die Interessen des Klägers überwiegen würden.

In der Erklärung "Machen Sie ruhig Fotos, ich habe von ihnen auch schon welche gemacht." liege auch keine Einwilligung in die Video-Aufnahme vor, denn diese Äußerung habe der Kläger im Eifer des Gefechts gemacht. Es bestünden daher erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit an dieser Erklärung.

Rechts-News durch­suchen

27. Oktober 2025
Arbeitnehmer gelten laut BGH in der Regel nicht als Verantwortliche im Sinne der DSGVO, sondern als dem Arbeitgeber unterstellt.
ganzen Text lesen
20. Oktober 2025
Die Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten in die USA durch ein soziales Netzwerk ist rechtmäßig, ebenso die Verweigerung von Auskünften…
ganzen Text lesen
14. Oktober 2025
Eine Datenschutzbehörde muss nur bei klaren DSGVO-Verstößen einschreiten.
ganzen Text lesen
13. Oktober 2025
Wer Facebook trotz bekannter US-Datenübertragung nutzt, kann später keinen DSGVO-Schadensersatz verlangen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen