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Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Berlin: Hotel-Bewertungssystem gilt nicht für Kreuzfahrtschiffe

Es ist irreführend, wenn die Kriterien für Hotel-Bewertungen auf Kreuzfahrtschriffe übertragen werden <link http: www.online-und-recht.de urteile klassifizierung-fuer-kreuzfahrtschiffe-nicht-anhand-der-hotelbewertung-moeglich-16-o-479-08-landgericht-berlin-20100810.html _blank external-link-new-window>(LG Berlin, Urt. 10.08.2010 - Az.: 16 O 479/08).

Geworben hatte ein Unternehmer für ein Kreuzfahrtschiff mit der Bewertung "5 Sterne Superior" und sich damit auf das Bewertungssystem der Deutschen Hotelklassifizierung berufen.

Die Berliner Richter hielten dies für irreführend und bejahten einen Wettbewerbsverstoß.

Das Klassifizierungssystem sei zwar für Hotelbetriebe geeignet, nicht aber für Schiffe. So könnten bereits aus der Natur der Sache heraus viele Punkte gar nicht bewertet werden, wie beispielsweise die Anforderungen an die Parkmöglichkeiten, Barrierefreiheit, das Vorhandensein von ISDN-Anschlüssen oder ein Wagenmeisterservice.

Obwohl diese Punkte gar nicht berücksichtigt werden könnten, sei eine der besten Bewertungen ausgesprochen worden. Das führe dazu, dass der Kunde irrtümlich annehmen werde, dass das bewährte Klassifizierungssystem uneingeschränkt auch auf das Schiff angewandt worden sei.

Da dies nicht der Fall sei, liege eine irreführende und damit wettbewerbswidrige Handlung vor. 

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