Das LG Hamburg (Beschl. v. 10.02.2012 - Az.: 312 O 83/12) hat einem Mobilfunkanbieter im Wege einer einstweiligen Verfügung untersagt, im geschäftlichen Verkehr im Internet wie folgt zu werben:
„Datentarif mit Highspeed HSDPA! Unbegrenzt surfen für 9,95 EUR/Monat“.
Die Richter sahen hierin eine Irreführung der Verbraucher, wenn ab einem genutzten Datenvolumen von 300 MB/Monat die Daten-Geschwindigkeit der Datenflatrates auf GPRS-Geschwindigkeit gedrosselt werde.
Die Werbeaussage assoziiere hingegen eine unbegrenzte Surf-Möglichkeit mit HDSPA-Geschwindigkeit.