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Kategorie: Onlinerecht

OLG Düsseldorf: Irreführende Angaben eines TK-Unternehmens über Wechsel-Voraussetzungen = Wettbewerbsverstoß

Macht ein Telekommunikations-Anbieter gegenüber seinen Kunden, die zu einem Mitbewerber wechseln wollen, irreführende Angaben hinsichtlich der Voraussetzungen für einen Wechsel, so liegt hierin ein Wettbewerbsverstoß <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.05.2015 - Az.: I-2 U 4/15).

Das verklagte TK-Unternehmen gab gegenüber seinen Kunden, die die Absicht hatten, zur Konkurrenz zu wechseln, an, dass eine Vertragsbeendigung nur durch den Kunden selbst erfolgen könne, jedoch nicht durch den neuen Anbieter.

Hierin liege eine Irreführung vor, die das verklagte Unternehmen zu unterlassen habe. Denn durch diese Handlungen würden die wechselwilligen Kunden davon ausgehen, dass die über den neuen Anbieter erklärte Kündigung unwirksam sei und daher widerrufen werden müsste. In Wahrheit sei diese Erklärung jedoch wirksam, so dass sie dazu getäuscht würden, von ihrem ursprünglich geplanten Wechsel Abstand zu nehmen.

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