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Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Irreführende Reklame eines Stromanbieters bei ungenauen Internet-Tarifen

Ein Stromanbieter handelt irreführend und somit wettbewerbswidrig, wenn er auf seine Webseite Stromtarife mit den Preisen anderer Anbieter vergleicht, dabei die Berechnung aber falsch ist <link http: www.online-und-recht.de urteile stromanbieter-darf-kunden-nicht-mit-ungenauen-online-stromtarifen-in-die-irre-fuehren-6-u-137-09-oberlandesgericht-koeln-20100122.html _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt .v. 22.01.2010 - Az.: 6 U 137/09).

Die Parteien des Rechtsstreits waren konkurrierende Stromanbieter. Auf ihrer Webseite bot die Beklagte eine Tarif-Gegenüberstellung der einzelnen Unternehmen an. Die Klägerin sah dies als irreführend an, da nur ihr Grundversorgungstarif berücksichtigt wurde, jedoch keine günstigeren Tarife von ihr.

Die Kölner Richter teilten die Ansicht der Klägerin und bejahten eine wettbewerbswidrige Irreführung.

Die Beklagte habe jeweils nur den Grundtarif ihrer Mitbewerber berücksichtigt und damit ihren eigenen günstigsten Tarif verglichen. Damit erwecke die Beklagte einen falschen und unzutreffenden Eindruck hinsichtlich der tatsächlichen Preise.

Denn im Rahmen eines objektiven Vergleichs verfüge die Klägerin in Wahrheit durchaus in bestimmten Tarifen günstigere Preise als die Beklagte.


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