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Kategorie: Onlinerecht

LG Arnsberg: Irreführende Werbung mit Testsieger "Wir sind die Besten" bei Gleichplatzierten

Es ist irreführend, wenn ein Unternehmen mit der Aussage "Wir sind die Besten"  als Testsieger generiert, obgleich eine solche Auszeichnung gar nicht vergeben wurde und ein Mitbewerber die gleiche Anzahl von Auszeichnungen erlangt hat (LG Arnsberg, Urt. v. 26.04.2021 - Az.: 41 HK O 1036/20(.

Die Beklagte, ein Discountmarkt, warb mit den Ergebnissen eines Tests der Deutschland Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die Werbeaussage lautete:

"Wir sind die Besten - Mit 193 Goldauszeichnungen sind wir Testsieger (...)"

Die Auszeichnung "Testsieger"  hatte die DLG nicht vergeben, sondern diese stammte von der Beklagten selbst. Eine unmittelbare Mitbewerberin hatte zudem die gleiche Anzahl von Goldauszeichnungen und noch mehr Silberbewertungen.

Das LG Arnsberg stufte die Werbung daher als irreführend ein. 

Denn der Begriff "Testsieger"  erwecke den Eindruck, dass die Beklagte alleine den ersten Platz errungen habe. Dies sei aber nachweislich nicht der Fall.

Das Unternehmen werbe mit einem Alleinstellungsmerkmal, obgleich ein direkter Mitbewerber mindestens ein gleich gutes Ergebnis erreicht habe. Damit werde der Verbraucher in die Irre geführt.

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