Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

KG Berlin: Irreführung über Tätigkeit eines privaten Vereins durch Bezeichnung als "Institut"

Ein privater Verein darf sich nicht als "Institut" bezeichnen, da dieser Zusatz bei den betroffenen Kreisen eine Irreführung über die Natur des Vereins hervorruft. Der Zusatz "Institut" wird allgemein mit öffentlichen Institutionen in Verbindung gebracht, die unter der Aufsicht des Staats stehen <link http: www.online-und-recht.de urteile privater-verein-darf-sich-nicht-institut-nennen-25-w-23-11-kammergericht-berlin-20111026.html _blank external-link-new-window>(KG Berlin, Beschl. v. 26.10.2011 - A.: 25 W 23/11).

Der Kläger meldete den Verein "Deutsches Institut für Iranische Politik- und Wirtschaftswissenschaften e.V." zur Eintragung in das Vereinsregister an. Die Eintragung wurde mit der Begründung abgelehnt, der Begriff "Institut" beinhalte eine Täuschungsgefahr über die Natur des Vereins. Hiergegen wandte sich der Kläger.

Die Berliner Richter teilten die Einschätzung, dass eine Irreführung bestehe. Es werde eine wissenschaftliche Einrichtung erwartet, die über ein entsprechend geschultes Fachpersonal verfüge. Dies sei aber nicht der Fall, so dass die Öffentlichkeit getäuscht werde.

Rechts-News durch­suchen

24. Juni 2026
"Unlimited on Demand" täuscht Verbraucher, wenn zunächst nur begrenztes Datenvolumen verfügbar ist.
ganzen Text lesen
23. Juni 2026
Werbeposts in Social Media müssen bereits im Vorschaubild klar als Werbung erkennbar sein.
ganzen Text lesen
18. Juni 2026
Wer Photovoltaikanlagen plant, installiert und wartet, braucht meist einen Handwerksrolleneintrag, andernfalls liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.
ganzen Text lesen
17. Juni 2026
Bei Adventskalendern mit Erotik-Produkten reichen Materialangaben zur äußeren Schicht aus, wenn innere Bestandteile keinen Körperkontakt haben.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen