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Kategorie: Presserecht

OLG Hamburg: Journalist der "FAZ" verliert Gerichtsverfahren gegen Zeitung "junge Welt"

Die Aussage, dass die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) in eine bestimmte politische Richtung steuert, ist grundsätzlich eine zulässige Meinungsäußerung und somit rechtlich nicht zu beanstanden, so das OLG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile zeitung-junge-welt-gewinnt-prozess-gegen-faz-autor-7-u-95-08-oberlandesgericht-hamburg-20090630.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 30.06.2009 - Az.: 7 U 95/08).

Die "junge Welt" hatte über den Artikel eines FAZ-Autoren berichtet:

"Bereits seit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses des Landtages im Sommer ist die von CDU und SPD gebildete sächsische Landesregierung bemüht, die Arbeit des Gremiums und seines Vorsitzenden B.… zu behindern, obwohl der sächsische Innenminister A.… B.… (CDU) am 5. Juni dieses Jahres selbst erklärt hatte, dass die Organisierte Kriminalität (OK ‚mit den für sie typischen Mitteln zurückschlagen' werde, ‚weil wir das Netzwerk zerstören wollen'. (…) Mittlerweile drängt sich der Eindruck auf, er habe mit seinen damaligen Äußerungen von politischen Entscheidungsträgern in Sachsen und ihnen freundlich gesonnenen Journalisten gesprochen. (…) Denn am Donnerstag wurde bekannt, dass R. B., Dresdner Korrespondent der F.A.Z., einen seiner Artikel, den die Zeitung am 28. September veröffentlichte, bereits tags zuvor an den Dresdner Staatsanwalt sandte. Darin holte B. zum großen Schlag gegen B.…und K.… aus (…)

"Der Kurs der F.A.Z. lautet offenbar, die M.…-CDU wieder publizistisch zu stabilisieren. In Verfolgung dessen Order, den Untersuchungsausschuss zu bekämpfen, wann und wo immer es geht, ist Herr B. (FAZ...- Korrespondent in Dresden -) bereit, jenseits aller journalistischen Anstandsregeln zu agieren. Ich meine schon beweisen zu können, dass er dabei gezielt ‚gefüttert' wird."

Die Richter des LG Hamburg verboten der "jungen Welt" in der 1. Instanz diese Äußerungen.

Das OLG Hamburg nun hob in der Berufung diese Entscheidung auf und erklärte die Äußerungen für rechtmäßig. Die Erklärung, dass die FAZ in eine bestimmte politische Richtung steuert, sei eine zulässige Meinungsäußerung.

 

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