Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

VG Köln: Jugendlicher Internet-Mobbing-Täter muss Versetzung in Parallelklasse hinnehmen

Diskriminierende und beleidigende Äußerungen, sog. "Mobbing", gegen einen Mitschüler auf "Facebook" und "StudiVZ", rechtfertigen eine Versetzung des Täter bzw. Mittäters in eine andere Schulklasse <link http: www.online-und-recht.de urteile rechtmaessige-versetzung-eines-schuelers-wegen-internet-mobbing-auf-facebook-und-studivz-10-l-488-11-verwaltungsgericht-koeln-20110419.html _blank external-link-new-window>(VG Köln, Beschl. v. 19.04.2011 - Az.: 10 L 488/11).

Dem Kläger wurde vorgeworfen, er habe gemeinschaftlich mit anderen Personen einen Mitschüler über das Internet auf "Facebook" und "StudiVZ" gemobbt, so dass dieser die Schule verließ. In Folge dessen wurde der Kläger in die Parallelklasse versetzt. Er wandte ein, nur passiv an den Geschehnissen beteiligt gewesen zu sein und beanstandete die Rechtmäßigkeit der Versetzung.

Die Richter entschieden zugunsten der Schule. 

Der Kläger habe sich ein schweres Fehlverhalten zu Schulden kommen lassen. Nach summarischer Prüfung ergebe sich, dass der Kläger wiederholt diskriminierende und beleidigende Äußerungen getätigt habe.

Der Einwand des Klägers, er habe sich nur passiv beteiligt, müsse unberücksichtigt bleiben. Es wurde durch mehrere Zeugen glaubhaft gemacht, dass der Kläger aktiv an den Mobbing-Aktivitäten teilgenommen habe.

Er habe folglich keinen Anspruch auf Verbleib in der Klasse. Auch bestünden keine schulischen Nachteile durch die Versetzung.

Rechts-News durch­suchen

06. November 2026
Wer als Makler eine Provision kassieren will, muss den Vertrag korrekt in Textform abschließen. Nachrichten per WhatsApp reichen dafür nicht.
ganzen Text lesen
06. November 2026
Wer für ein Medizinprodukt eine Wirkung bei produktivem Husten bewirbt, obwohl es ausschließlich im Mund- und Rachenraum wirkt, täuscht Verbraucher…
ganzen Text lesen
05. November 2026
Wer dem Partner freien Zugang zum Bankkonto gewährt, haftet für dessen Betrugsschäden.
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer alkoholfreie Getränke als „Gin” bewirbt, begeht einen Wettbewerbsverstoß.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen