Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Presserecht

OVG Berlin-Brandenburg: Kein Anspruch des FDP-Spitzenkandidaten auf Teilnahme an Sendung "rbb24 – Ihre Wahl: Der Kandidatencheck"

Der RBB muss den FDP-Spitzenkandidaten nicht zur Wahlsendung einladen, da dies verfassungsrechtlich zulässig und durch die Rundfunkfreiheit gedeckt ist.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Beschwerdeverfahren des FDP-Landesverbandes Brandenburg einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam bestätigt, wonach der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) nicht verpflichtet ist, den FDP-Spitzenkandidaten zu der Sendung „rbb 24 – Ihre Wahl: Der Kandidatencheck“ am 17. September 2024 einzuladen.

Nach dem der Sendung zugrunde liegenden redaktionellen Konzept dürfen nur Spitzenkandidatinnen und -kandidaten von Parteien an der Sendung teilnehmen, die entweder bereits im Landtag vertreten sind oder Umfragen zufolge bei der Landtagswahl mehr als 5 % der Stimmen erhalten.

Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. 

Die redaktionelle Gestaltung der Sendung ist von der Rundfunkfreiheit des RBB gedeckt und verletzt den FDP-Landesverband nicht in seinem Recht auf Chancengleichheit bei der Berichterstattung vor einer Wahl. Der Landesverband der FDP, die derzeit nicht im Landtag vertreten ist und Umfragen zufolge auch nicht in den Landtag einziehen wird, wird in dem Gesamtkonzept des RBB zur Vorwahlberichterstattung angemessen berücksichtigt.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Beschluss vom 13. September 2024 – OVG 3 S 103/24

Quelle: Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg v. 16.09.2024

Rechts-News durch­suchen

09. Januar 2026
Ein Professor scheiterte mit seiner Klage gegen eine Studie über rechtsextreme Positionen weitgehend. Das Gericht stellte die Wissenschaftsfreiheit…
ganzen Text lesen
08. Januar 2026
Ein Journalist hat einen Anspruch darauf, zu erfahren, von wem die Stiftung den Schabowski-Zettel gekauft hat. Das Presserecht wiegt schwerer als die…
ganzen Text lesen
24. Dezember 2025
Die Kanzlei Dr. Bahr wünscht allen Lesern fröhliche und besinnliche Weihnachten 2025! Bleiben Sie gesund und genießen Sie ein paar besinnliche,…
ganzen Text lesen
22. Dezember 2025
Ein Balkonfoto von Boris Beckers Ehefrau bleibt verboten, ein Tankstellenbild im öffentlichen Raum ist dagegen zulässig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen