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Kategorie: Onlinerecht

LG Tübingen: Kein Anspruch gegen Wikipedia wegen Nennung persönlicher Daten

Ein deutscher Hochschul-Professor hat gegen Wikipedia keinen Anspruch auf Löschung seiner persönlichen Daten (u.a. Lebenslauf, Mitgliedschaften), so das LG Tübingen <link http: openjur.de u _blank external-link-new-window>(Urt. v. 18.07.2012 - Az.: 7 O 525/10).

Auf Wikipedia wurde über den Kläger, einen deutschen Hochschul-Professor, ein Beitrag veröffentlicht. Enthalten waren darin persönliche Daten, insbesondere sein Lebenslauf, seine Mitgliedschaften in katholischen Studentenverbindungen und seine publizierten Werke.

Der Professor begehrte die Löschung des Eintrags.

Das Gericht verneinte einen Anspruch.

Ob die Daten zu löschen seien, sei im Wege einer umfassenden Interessensgüterabwägung zu prüfen. Im vorliegenden Fall überwiege das Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

Die Rechte des Professors müssten zurücktreten. Die hier publizierten Inhalte würden den Kläger nur sehr gering berühren, nämlich im Bereich seiner Sozialsphäre. Wikipedia könne sich hingegen auf die Pressefreiheit berufen.

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