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Kategorie: Presserecht

LG Hamburg: Kein Persönlichkeitsschutz bei selbst in die Öffentlichkeit getragenen Details

Ein Anspruch auf Geldentschädigung wegen der Preisgabe über private Details einer Schauspielern scheidet nach Ansicht des LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-geldentschaedigung-bei-pressebericht-bei-eigener-preisgabe-ueber-private-details-324-o-874-08-landgericht-hamburg-20090515.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 15.05.2009 - Az.: 324 O 874/08) dann aus, wenn die betroffene Person zuvor selbst zahlreiche Einzelheiten öffentlich gemacht hat.

Die Klägerin, eine Schauspielerin, verklagte wegen eines Presse-Artikels, in dem zahlreiche private Informationen erwähnt wurden, die Zeitung und verlangte eine Geldentschädigung. Die Beklagte hatte insbesondere über den Gesundheitszustand und einen eventuell bevorstehenden Klinikaufenthalt der Klägerin berichtet.

Die Schauspielerin war der Meinung, dass der Bericht den falschen Eindruck erwecke, sie leide an Depressionen und müsse sich daher einer psychiatrischen Behandlung unterziehen.

Die Hamburger Richter wiesen die Klage ab und sprachen der Schauspielerin keine Geldentschädigung zu.

Zwar enthalte der Zeitungsartikel zahlreiche Details aus dem Privatleben der Darstellerin und sei somit dem besonders geschützten Intimbereich zuzurechnen. Gleichwohl stehe der Klägerin kein Anspruch zu, da sie in der Vergangenheit mehrfach TV- und Zeitschriften-Interviews gegeben habe, in denen sie exakt über diese Themen (Depressionen, Einnahme von Medikamenten und Therapie) freimütig gesprochen habe.

Wer von sich aus freiwillig intime Bereiche seines Privatlebens der Öffentlichkeit preisgebe, könne sich nicht später darauf berufen, dass er hinsichtlich dieser Punkte schutzbedürftig sei.

Die Berliner Richter <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-unterlassungsanspruch-gegen-zeitschriftenbericht-bei-eigener-preisgabe-persoenlicher-informationen-landgericht-berlin-20080909.html _blank external-link-new-window>(LG Berlin, Urt. v. 09.09.2008 - Az.: 27 O 111/08) haben erst vor kurzem in einem ähnlichen Fall den Entschädigungsanspruch eines ehemaligen FC Bayern-Fussballspielers mit den identischen Gründen ebenfalls abgelehnt.

 

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