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Kategorie: Onlinerecht

LG Karlsruhe: Kein Schadensersatz-Anspruch nach der DSGVO aus generalpräventiven Gründen

Ein DSGVO-Schadensersatzanspruch kommt nicht zwingend bei jeder Datenschutzverletzung in Betracht. Vielmehr bedarf es einer konkreten, tatsächlichen Persönlichkeitsverletzung. Hierfür genügt es nicht, dass ein Kreditinstitut aufgrund eines fehlerhaften Basisscores einen Kreditvertrag mit dem Verbraucher ablehnt (LG Karlsruhe, Urt. v. 02.08.2019 - Az.: 8 O 26/19).

Der Kläger begehrte von dem Beklagten Schadensersatz auf Basis von Art. 82 DSGVO, weil er der Ansicht war, dass eine Datenschutzverletzung vorliege.

Die Beklagte war eine Auskunftei und hatte zu dem Kläger einen Basisscore gespeichert. 

Der Kläger war der Meinung, dass der Score falsch sei, weil er viel zu niedrig sei. Er habe stets alle laufenden Verbindlichkeiten fristgerecht beglichen. Durch den fehlerhaften Score seien ihm notwendige Kreditverträge verwehrt geblieben, da die Finanzinstitute Vertragsabschlüsse abgelehnt hätten.

Das LG Karlsruhe wies die Klage ab.

Zum einen sei bereits keine Datenschutzverletzung erkennbar. 

Denn der Scorewert selbst sei ein subjektives Werturteil, also eine Meinungsäußerung der Auskunftei, deren Richtigkeit Aufsichtsbehörden und Gerichte nur beschränkt überprüfen könnten. Eine Verletzung sei hier nicht erkennbar.

Anspruch habe der Kläger, so das Gericht, nur darauf, dass die Beklagte unzutreffende Tatsachen bei der Ermittlung des Score nicht mit einbeziehen dürfe. Eine solche falsche Berücksichtigung habe der Kläger aber nicht nachweisen können.

Zum anderen führe nicht jede Datenschutzverletzung automatisch zu einem Schadensersatzanspruch. Vielmehr bedürfe es einer konkreten, tatsächlichen Persönlichkeitsverletzung.

Hierfür genüge es nicht, dass ein Kreditinstitut aufgrund einer fehlerhaften Basisscores einen Kreditvertrag mit dem Verbraucher ablehne. Notwendig sei vielmehr eine konkrete, tatsächliche Persönlichkeitsverletzung. Hierfür genügt es nicht, dass ein Kreditinstitut aufgrund eines fehlerhaften Basisscores einen Kreditvertrag mit dem Verbraucher ablehne:

"Die Ablehnung eines Kreditvertrags durch ein Kreditinstitut, soweit die Ablehnung überhaupt nachweislich auch auf der Mitteilung einer unzutreffenden Einschätzung der Bonität der Kl. durch eine Auskunftei beruht, begründet aus Sicht des Gerichts nicht ohne weiteres eine entschädigungspflichtige Persönlichkeitsverletzung, da es zum einen dem Kreditsuchenden selbst obliegt, seine Bonität im direkten Kontakt zu belegen, und zum anderen ein Anspruch auf Abschluss eines Kreditvertrags zum Zwecke des Konsums nicht besteht (...)."

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