Die Veröffentlichung eines Fotos in einem Presseartikel ist nicht rechtsverletzend, wenn die darauf abgebildete Person nicht erkennbar ist <link http: www.online-und-recht.de urteile bild-in-presseartikel-nicht-rechtsverletzend-bei-fehlender-erkennbarkeit-4-w-53-10-oberlandesgericht-zweibruecken-20100607.html _blank external-link-new-window>(OLG Zweibrücken, Beschl. v. 07.06.2010 - Az.: 4 W 53/10).
Die verklagte Zeitung hatte ein Foto ehemaliger Schulabsolventen gedruckt. Der Kläger, der mit auf dem Bild war, sah darin eine Verletzung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Seine Frisur und seine Brille seien außerordentlich prägnant, so dass er leicht zu identifizieren sei.
Die Zweibrücker Richter wiesen die Klage ab.
Auf dem Bild sei der Kläger nicht identifizierbar. Es sei noch nicht einmal auszumachen, ob die abgelichtete Person eine Brille trage.
Auch wenn der Kläger auf den Fotos identifizierbar gewesen sei, ändere dass nichts an dem Ergebnis, denn es handle sich um ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte, das auch ohne Zustimmung veröffentlicht werden dürfe.