Ein Betroffener hat keinen generellen Anspruch, dass eine Foto-Veröffentlichung mit ihm und dem Ex-Senator Ronald Schill unterbleibt, so das LG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-genereller-unterlassungsanspruch-auf-fotoveroeffentlichung-mit-ex-senator-schill-27-o-1000-09-landgericht-berlin-20100128.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 28.01.2010 - Az.: 27 O 1000/09).
Der Kläger wandte sich gegen eine Bildveröffentlichung in einem Pressebericht, wo er neben dem ehemaligen Hamburger Senator Ronald Schill abgelichtet war. Er begehrte ein grundsätzliches, zukünftiges Verbot.
Die Berliner Richter sprachen dem Kläger einen Unterlassungsanspruch zu, jedoch nur in dem konkreten Einzelfall. Ein generelles Publikationsverbot hingegen verneinten sie.
Es könne durchaus Fälle geben, in denen eine Veröffentlichung zulässig sei.