Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Keine Löschungspflicht aus Online-Pressearchiv bei namentlicher Stasi-Nennung

Das LG Hamburg <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile ehemaliger-stasi-mitarbeiter-darf-auch-nach-14-jahren-namentlich-genannt-werden-324-o-767-08-landgericht-hamburg-20090807.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 07.08.2009 - Az.: 324 O 767/08) hat entschieden, dass ein 14 Jahre alter Presseartikel in einem Online-Archiv, der einen ehemaigen Stasi-Mitarbeiter namentlich nennt, nicht gelöscht werden muss.

Der Kläger war früher beim Ministerium für Staatssicherheit der DDR beschäftigt. Im Rahmen eines Spionage-Prozesses gegen einen besonders wichtigen und prominenten inoffiziellen Mitarbeiter sagte er als einer der wichtigen Zeugen aus. 1994 wurde er deshalb in einem Pressebericht über den Spionage-Prozess namentlich genannt. 

Im Jahr 2008 ging der Kläger gegen den Anbieter vor, weil dieser den Artikel weiterhin im Online-Archiv öffentlich zugänglich bereithielt. 

Die Hamburger Richter wiesen die Klage ab. Auch wenn inzwischen 14 Jahre vergangen seien, sei die Namensnennung gerechtfertigt.

Es bestehe nach wie vor ein wichtiges zeitgeschichtliches öffentliches Interesse an den damaligen Ereignissen. Bei Abwägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrecht mit dem überragenden öfentlichen Informationsinteresse überwiege letzteres.

Der Kläger habe daher die weitere Nennung seines Namens im Archiv auch nach so langer Zeit noch hinzunehmen.

Rechts-News durch­suchen

06. November 2026
Wer für ein Medizinprodukt eine Wirkung bei produktivem Husten bewirbt, obwohl es ausschließlich im Mund- und Rachenraum wirkt, täuscht Verbraucher…
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer alkoholfreie Getränke als „Gin” bewirbt, begeht einen Wettbewerbsverstoß.
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer die Netzkennung auf Smartphones eigenmächtig in einen Werbespruch umwandelt, belästigt die Nutzer unzumutbar und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
03. November 2026
Wer mit der überlegenen Wirksamkeit eines Tierimpfstoffs wirbt, muss echte Vergleichsstudien vorlegen können.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen