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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Keine Mitstörerhaftung von Internetauktionsplattform für Wettbewerbsverstöße Dritter

Das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile betreiber-von-online-auktionshaus-haftet-nicht-fuer-fremde-wettbewerbsverstoesse-407-o-14-07-landgericht-hamburg-20080902.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 02.09.2008 - Az.: 407 O 14/07) hat entschieden, dass eine Online-Auktionsplattform nicht für die Wettbewerbsverstöße ihrer Mitglieder haftet.

Die Beklage betrieb ein Online-Auktionshaus. Zahlreiche Unternehmen, die auf der Plattform der Beklagten Waren anboten, wurden von der Klägerin wegen Wettbewerbsverstöße (insb. fernabsatzrechtliche Verstöße) abgemahnt.

Nun nahm die Klägerin die Online-Plattform selbst auf Unterlassung in Anspruch, da es ihrer Ansicht nach für die Rechtverstöße als Mitstörer hafte.

Die Hamburger Richter folgten dieser Ansicht nicht, sondern wiesen vielmehr die Klage ab.

Eine Mitstörerhaftung komme nur dann in Betracht, wenn die Beklagte eigene Prüfungspflichten verletzt habe. Dies sei hier zu verneinen. Denn die Beklagte habe bereits mehrere Maßnahmen ergriffen, um derartige Rechtsverstöße zu minimieren. Eine individuelle Prüfung sei aber aufgrund der Vielzahl der Angebote nicht möglich, ohne dass das gesamte Geschäftsmodell der Beklagten gefährdet wäre.

Es bestehe andernfalls ernsthaft die Gefahr, dass die Auktionsplattform als "Quasi-Ordnungsbehörde" instrumentalisiert würde, die eine umfassende Kontrolle sämtlicher Rechtsverstöße vorzunehmen hätte. Eine solche Maßnahme sei aber unverhältnismäßig und dem Betreiber auch nicht zumutbar.

Insofern trete keine Mitstörerhaftung ein.

 

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