Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BFH: Keine Umsatzsteuer auf Pokergewinne

Der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat durch Urteil vom 30. August 2017 XI R 37/14 entschieden, dass Preisgelder oder Spielgewinne, die ein Berufspokerspieler (nur) bei erfolgreicher Teilnahme an Spielen fremder Veranstalter erhält, kein Entgelte für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung des Pokerspielers (an den Veranstalter oder die Mitspieler) sind und der Pokerspieler deshalb von seinen Spielgewinnen keine Umsatzsteuer abführen muss.

Der Kläger nahm in den Streitjahren (2006 und 2007) erfolgreich an Pokerturnieren sowie an sog. Cash-Games und an Internet-Pokerveranstaltungen teil. Umsatzsteuererklärungen reichte er nicht ein, weil er der Auffassung war, dass Poker spielen keine umsatzsteuerbare Leistung sei.

Das Finanzamt und das Finanzgericht vertraten dagegen die Auffassung, dass der Kläger als Berufspokerspieler Unternehmer sei und in der Absicht, Einnahmen zu erzielen, nach den jeweils vorgegebenen Spielregeln bei diesen Veranstaltungen unter Übernahme eines Wagnisses - Verlust seines Geldeinsatzes - gegen andere Teilnehmer Poker gespielt habe. Dies sei als umsatzsteuerbare Tätigkeit gegen Entgelt anzusehen.

Dieser Auffassung folgte der BFH nicht und gab der Klage statt. Zwischen der Teilnahme an Pokerturnieren, Cash-Games und Internet-Pokerveranstaltungen und den erhaltenen Zahlungen (Preisgeldern und Spielgewinnen) bestehe nicht der für eine Leistung gegen Entgelt erforderliche unmittelbare Zusammenhang. Das Preisgeld oder der Spielgewinn werde nicht für die Teilnahme am Turnier, sondern für die Erzielung eines bestimmten Wettbewerbsergebnisses gezahlt.

Urteil vom 30.8.2017   XI R 37/14

Quelle: Pressemitteilung des BFH v. 25.10.2017

Rechts-News durch­suchen

25. September 2025
Ein Bürger scheitert mit seiner Klage gegen gleichgeschlechtlichen Ampelpärchen, da keine Grundrechtsverletzung erkennbar ist.
ganzen Text lesen
23. September 2025
Ein Crêpes-Verkäufer darf am Friedberger Herbstmarkt teilnehmen, weil die Stadt Friedberg die Ablehnung nicht ausreichend begründet hat.
ganzen Text lesen
18. September 2025
Verluste durch Telefonbetrug gelten nicht als außergewöhnliche Belastungen und sind steuerlich nicht absetzbar.
ganzen Text lesen
17. September 2025
Ein Reiseveranstalter muss sich falsche Werbeaussagen des Reisebüros zurechnen lassen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen