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Kategorie: Onlinerecht

Koalitionsausschuss für Leistungsschutzrecht bei Presseerzeugnissen

Der Koalitionsausschuss hat am 4. März 2012 die Einführung eines Leistungsschutzrechts für die Hersteller von Presseerzeugnissen beschlossen <link http: docs.dpaq.de _blank external-link-new-window>(Download PDF). 

Hintergrund ist die im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt werden sollen als andere Werkvermittler. Die Verlage sollen danach künftig ein Entgelt für die Verbreitung ihrer Presseerzeugnisse im Netz von den gewerblichen Anbietern verlangen können. Gleiches gilt für die Urheber der Werke. Die Schutzdauer soll ein Jahr betragen. 

Eine Verwertungsgesellschaft soll die Einziehung und Verteilung der Gelder übernehmen.

Eine Entgeltpflicht besteht nicht, wenn die Presseerzeugnisse lediglich zum privaten Gebrauch verwendet werden. 

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