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Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Koblenz: Kosten eines Detektivs zur Vorbereitung eines Wettbewerbsprozesses erstattungsfähig

Die Kosten eines Detektivs, der zur Vorbereitung eines Wettbewerbsprozesses aufgrund eines Anfangsverdachts eingeschaltet wird, sind erstattungsfähig <link http: www.online-und-recht.de urteile aussergerichtliche-detektivkosten-in-wettbewerbsstreit-erstattungsfaehig-14-w-757-10-oberlandesgericht-koblenz-20101229.html _blank external-link-new-window>(OLG Koblenz, Beschl. v. 29.12.2010 - Az.: 14 W 757/10).

Es ging bei der wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung um die Frage, ob außergerichtlich angefallene Detektivkosten zu erstatten sind. Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin hinsichtlich Rechtsverstoßes des Beklagten einen Anfangsverdacht. Um ausreichend Nachweise zu ermitteln, schaltete sie einen Detektiv ein.

Die Koblenzer Richter gaben der Klägerin Recht und stuften die Kosten des Privatdetektivs als erstattungspflichtig ein.

Die Beauftragung des Ermittlers hätte klar zur Durchführung des Prozesses gedient, so dass die Kosten von der Beklagtenseite zu erstatten seien.

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