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Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Dresden: Kritische, aber wahre eBay-Bewertung eines Mitbewerbers zulässig

Eine kritische, aber wahre eBay-Bewertung eines Mitbewerbers kann zulässig sein (LG Dresden, Urt. v. 29.08.2014 - Az.: 3 O 709/14).

Die Beklagte erwarb beim Kläger, der gewerblicher eBay-Verkläufer war, ein paar Schuhe. Diese passten ihr nicht, so dass sie diese zurückschickte. Die Ware ging während der Rücksendung verloren. Der Kläger erstattete jedoch nicht den gezahlten Kaufpreis, so dass die Beklagte folgende Bewertung abgab:

"Leider nicht gepasst, keine Rückerstattung bekommen! Schuhe weg. Geld weg ...!“

Dies sah der Kläger als rechtswidrig an. Die Beklagte sei zudem Mitbewerberin und handle hier zudem wettbewerbswidrig. Die Beklagte bestritt, dass sie die Produkte geschäftlich erworben hatte.

Das LG Dresden lehnte den klägerischen Anspruch ab. Nach Vernehmung der Zeugen sei es erwiesen, dass die Beklagte die Ware zurückgesendet habe. Die Tatsachenbehauptung der Beklagten sei daher wahr.

Es müsse daher nicht näher differenziert werden, ob die Beklagte privat oder geschäftlich gehandelt habe, denn es handle sich um eine wahrheitsgemäße Tatsachenäußerung.

Der Verkäufer der Ware trage im Falle der Rücksendung das Verlustrisiko <link http: www.gesetze-im-internet.de bgb __357.html _blank external-link-new-window>(§ 357 Abs.2 S.2 BGB).

 

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