Der Focus Magazin Verlag hat einen presserechtlichen Anspruch, dass ihm das Kultusministerium des Landes Baden-Württemberg die durchschnittlichen Abiturnoten der Gymnasien mitteilt <link http: www.online-und-recht.de urteile presserechtlicher-auskunftsanspruch-fuer-focus-magazin-verlag-gegenueber-kultusministerium-1-k-943-09-verwaltungsgericht-stuttgart-20100422.html _blank external-link-new-window>(VG Wiesbaden, Urt. v. 22.04.2010 - Az.: 1 K 943/09).
Der Focus Magazin Verlag berief sich auf das Landespressegesetz und bat das Kultusministerium des Landes Baden-Württemberg um die Mitteilung der durchschnittlichen Abiturnoten aus den vergangenen Jahren.
Die Behörde wies den Anspruch zurück. Es bestünde die Gefahr, dass durch die Informationen ein Ranking ermöglicht werde, welches der pädagogischen Leistung der Schulen nicht gerecht werden würde.
Die Wiesbadener Richter gaben dem Verlag Recht.
Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Auskunftsanspruch im Landespressegesetz, welcher im garantierten Recht der Medienfreiheit zugrunde liege, auch das Recht beinhalte, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren. Der Bürger solle frei und vom Staat nicht beeinflusst die Möglichkeit haben, sich über bestimmte Umstände eine Meinung zu bilden. Zu diesem öffentlichen Interesse gehöre auch, dass der Bürger seine eigenen Schlussfolgerungen in Bezug auf das Ranking ziehen dürfe.