Klärt ein Mobilfunkunternehmen seinen Kunden nicht ausreichend über die erheblichen Kosten-Gefahren einer Internet- und WAP-Nutzung auf, so hat sie keinen Anspruch auf Zahlung der angefallenen Entgelte <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-verguetungsanspruch-von-mobilfunkunternehmen-bei-verletzung-von-aufklaerungspflicht-6-s-93-10-landgericht-muenster-20110118.html _blank external-link-new-window>(LG Münster, Urt. v. 18.01.2011 - Az.: 6 S 93/10).
Der Beklagte schloss bei der Klägerin, einem Mobilfunkunternehmen, einen Vertrag für die Nutzung eines Smartphones inklusive eines Routenplaners. Da der Beklagte noch keine Erfahrung mit internetfähigen Handys hatte, wählte auf Anraten des Verkäufers eine volumenabhängige Abrechnung. Nach Erhalt der ersten Rechnung sollte der Beklagte dann entscheiden, ob sich das Paket für ihn lohnt. Der Beklagte surfte wenige Male im Internet und verursachte dadurch eine Rechung von mehr als 1.000,- EUR.
Das Gericht verneinte einen Zahlungsanspruch.
Zwar habe der Beklagte diese hohen Kosten durch die Internet-Nutzung produziert, die Klägerin habe es aber versäumt, den in der Nutzung von Smartphones unerfahrenen Beklagten vor Vertragsschluss über die Gefahren erheblicher Kosten aufzuklären. Dazu wäre sie aber verpflichtet gewesen.
Der Beklagte habe im Geschäft mehrfach signalisiert, dass er bisher noch kein internetfähiges Handy gehabt habe, so dass der Verkäufer auf die Vorzüge einer unbeschränkten Datenflatrate habe hinweisen müssen.