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Kategorie: Onlinerecht

LMK beanstandet Werbeverstöße bei Sat.1

Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) hat im Programm von Sat.1 einen Split-Screen und einen Imagetrailer beanstandet. Nach Auffassung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), die als Organ der Landesmedienanstalten tätig wird, verstoßen beide Fälle gegen die geltenden werberechtlichen Vorschriften.

Split-Screen ist eine Werbeform, bei der es möglich ist, Werbung und Programm parallel auszustrahlen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Werbung als solche gekennzeichnet und von dem Programm optisch getrennt ist. Üblicherweise erfolgt die Trennung durch einen Rahmen oder einen Balken. Bei dem beanstandeten Split-Screen wird die Kulisse der Serie „Anna und die Liebe“ genutzt, um auf einem sich dort befindlichen Fernsehgerät einen Split-Screen auszustrahlen.

Kurz nach dessen Beginn zoomt die Kamera dann auf das Fernsehgerät, bis der Split-Screen bildschirmausfüllend zu sehen ist. Diese Variante des Split-Screens wurde beanstandet, weil der Beginn der Werbung für den Zuschauer durch die Serienkulisse unklar ist.

Weiterhin strahlte Sat.1 einen Imagetrailer aus, bei der die Imagekampagne des Senders mit der Sängerin Kylie Minogue mit der Werbung für eine Automarke verbunden wird. In dem Imagetrailer läuft die Sängerin auf das Auto zu und fährt durch eine „Sat.1-Welt“. Während des Trailers sind die Details des Autos sowie die Automarke mehrmals deutlich zu erkennen.

Die Darstellung des Autos ist damit als werblich anzusehen. Sie wurde mit dem als Programm zu wertenden Imagetrailer vermischt und ist damit entgegen den gesetzlichen Vorschriften nicht leicht als Werbung erkennbar und vom redaktionellen Inhalt unterscheidbar.

Quelle: Pressemitteilung der LMK v. 29.08.2011

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