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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Löschungsanspruch gegen Google wegen unberechtigter Sterne-Bewertung

Ein Gastronomiebetrieb hat gegen eine falsche Sterne-Bewertung einen Löschungsanspruch gegen Google <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile gastronomiebetrieb-hat-loeschungsanspruch-gegen-google-wegen-sterne-bewertung.landgericht-hamburg-20180112 _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt. v. 12.01.2018 - Az.: 324 O 63/17).

Bei Google hatte ein dritte Person über den klägerischen Gastronomiebetrieb eine Bewertung abgegeben. Es handelte sich dabei lediglich um die Vergabe eines Sternes, ein weiterer Kommentar oder eine Begründung fehlte.

Der Kläger forderte Google zur Löschung der unberechtigten Bewertung auf, was das Unternehmen ablehnte.

Das Gericht bewertete die Rechtslage anders und bejahte die geltend gemachte Löschung.

Bei der Sterne-Bewertung handle es sich um eine Meinungsäußerung. Zwar seien Meinungsäußerungen relativ weitgehend geschützt. Im vorliegenden Fall sei die Erklärung jedoch unzulässig, da nicht nachgewiesen sei, dass es sachliche Anknüpfungspunkte für die vorgenommene Bewertung gebe.

Der Kläger habe dargelegt, dass ihm der Dritte nicht bekannt und dementsprechend auch kein Gast seines Hauses gewesen sei. Es hätte somit Google obliegen nachzuprüfen, inwieweit tatsächliche Gründe für die Beurteilung bestanden. Dies sei jedoch nicht geschehen, sodass davon auszugehen sei, dass die Sterne-Bewertung ohne jeden sachlichen Kontext erfolgt sei.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Das LG Augsburg <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-loeschungsanspruch-eines-arztes-gegen-sterne-bewertung-bei-google-landgericht-augsburg-20170817 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 17.07.2017 - Az.: 022 O 560/17) sieht die Rechtslage anders und verneinte vor kurzem den Löschungsanspruch eines Arztes, auch wenn der Bewertende niemals Patient war. Es handle sich vielmehr um eine allgemeine Meinungsäußerung.

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