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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Marketplace-Händler haftet für manipulierte, markenrechtswidrige Angebote bei Amazon

Ein Marketplace-Händler haftet für manipulierte, markenrechtswidrige Angebote bei Amazon <link http: www.online-und-recht.de urteile amazon-marketplace-verkaeufer-haftet-fuer-markenverstoesse-auf-amazon-angebotsmanipulation-bei-amazon-bundesgerichtshof-20160303 _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 03.03.2016 - Az.: I ZR 140/14).

Ein Amazon-Händler hatte ursprünglich eine Produktbeschreibung für seine Ware online gestellt. Einige Zeit später war die Beschreibung durch einen weiteren Händler abgeändert worden, so dass der Text eine Markenverletzung enthielt. Der Marketplace-Verkäufer wurde deswegen nun abgemahnt.

Zu Recht wie der BGH entschied:

"Händler, die auf der Internet-Verkaufsplattform Amazon-Marketplace Produkte zum Verkauf anbieten, trifft eine Überwachungs- und Prüfungspflicht auf mögliche Veränderungen der Produktbeschreibungen ihrer Angebote, die selbständig von Dritten vorgenommen werden, wenn der Plattformbetreiber derartige Angebotsänderungen zulässt."

In einfachen Worten: Wer die Vorteile von Amazon nutzt, muss demnach auch mit den Nachteilen leben.

Spätestens jetzt wird sich für Amazon-Händler erneut die Frage stellen, ob und wie sie bei ihrem Vertragspartner Amazon und dem Dritten Regressansprüche für das vertrags- und rechtswidriges Verhalten geltend machen.

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