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Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Mouseover-Effekt entkräftet nicht Wettbewerbsverstoß

Ein Mouseover-Effekt auf einer Webseite, der einen aufklärenden Hinweis enthält, lässt nicht eine wettbewerbswidrige Irreführung entfallen <link http: www.online-und-recht.de urteile mouseover-effekt-entkraeftet-nicht-wettbewerbsverstoss-6-w-111-10-oberlandesgericht-frankfurt_am-20110223.html _blank external-link-new-window>(OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 23.02.2011 - Az.: 6 W 111/10).

Den Beklagten war gerichtlich verboten worden, die Werbeaussage

"Wir schlagen jeden Preis"

für die Produkte auf ihrer Homepage zu verwenden.

Nun warb sie erneut mit dieser Aussage, fügte jedoch mittels Mouseover einen erklärenden Hinweis hinzu:

"Sollten Sie bei irgendeinem deutschen Juwelier einen identischen Artikel zum gleichen Zeitpunkt noch günstiger finden, so erhalten Sie von uns diesen Preis zuzüglich 1% Rabatt."

Die Frankfurter Richter ließen dies nicht ausreichen, sondern bejahten einen Verstoß gegen das gerichtliche Verbot.

Das eingesetzte Instrument - der Mouseover-Effekt - genüge nicht, da er vom durchschnittlichen Surfer kaum wahrgenommen werde. Es sei daher davon auszugehen, dass die Mehrheit der User den Text gar nicht sehen würde. Insofern könne der Text auch nicht die Irreführung entkräften.

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