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Kategorie: Presserecht

OLG Hamm: "Murks des Monats" begründet keinen Schadensersatzanspruch

Auch ein redaktioneller Beitrag mit dem Titel "Murks des Monats", der sich mit einer zweifelhaften technischen Neuerung im KFZ-Bereich auseinandersetzt und kritisch darüber berichtet, begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz <link http: www.online-und-recht.de urteile presseartikel-mit-titel-murks-des-monats-loest-keinen-schadensersatz-aus-i-4-u-14-10-oberlandesgericht-hamm-20100511.html _blank external-link-new-window>(OLG Hamm, Urt. v. 11.05.2010 - Az.: I-4 U 14/10).

Die Klägerin hatte ein luftgefülltes Rückstellkissen entwickelt, welches unter dem Gaspedal befestigt werden sollte, um durch maßvolles Gasgeben den Treibstoffverbrauch zu senken. Die Beklagte berichtete darüber in ihrer Zeitung. Der Pressebericht wurde unter dem Titel "Murks des Monats" veröffentlicht und befasste sich überwiegend kritisch mit dieser technischen Neuerung.

Die Klägerin sah in dieser Form der Darstellung eine Rechtsverletzung.

Die Hammer Richter lehnten einen Anspruch ab.

ie begründeten ihre Entscheidung damit, dass es sich bei dem redaktionellen Beitrag um einen Bericht handle, der überwiegend die Sicherheitsbedenken des streitgegenständlichen Produktes zum Thema habe. Es werde zwar kritisch darüber berichtet und scharf formuliert, jedoch habe die Klägerin dies hinzunehmen.

Der Presseartikel sei nach den Gesamtumständen nicht darauf gerichtet gewesen, die geschäftlichen Entscheidungen der Verbraucher zu beeinflussen. Vielmehr sei davon auszugehen, dass es sich bloß um einen Beitrag handle, der technische und ungewöhnliche Neuerungen beleuchte und somit lediglich der Informations- und Meinungsbildung der Leser diene.

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