Das Landgericht Hamburg (LG Hamburg) hat in einer aktuellen Entscheidung dem Spielehersteller Electronic Arts untersagt, für sein Spiel "FIFA Fußball Weltmeisterschaft 2002" den Namen des bekannten FC Bayern-Torwarts Oliver Kahn zu benutzen.
Electronic Arts verletze - so die Richter - den Kläger zum einen in seinem Recht am eigenen Bild, zum andern in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Eine Verwendung zu kommerziellen Zwecken müsse Oliver Kahn ohne seine ausdrückliche Einwilligung nicht hinnehmen. Das sei selbst dann der Fall, wenn man den Nationalhüter als absolute Person der Zeitgeschichte ansehe.
Absolute Personen der Zeitgeschichte sind Menschen, die kraft politischer oder gesellschaftlicher Position oder kraft außergewöhnlicher persönlicher Leistung aus der Masse der Mitmenschen herausragen und deswegen im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen. Das Gegenteil hierzu sind die sog. relativen Personen der Zeitgeschichte. Hierzu gehören Personen, die erst aufgrund ihrer Verknüpfung mit einem Ereignis der Zeitgeschichte oder aufgrund ihrer Beziehungen zu einer Persönlichkeit des öffentlichen Lebens in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten.
Der bekannte Hamburger Medienanwalt Prinz, der Oliver Kahn vertreten hat, sieht in der Entscheidung des LG ein wegweisendes Urteil, das noch zu vielen Prozessen in der näheren Zukunft führen würde.