Erst vor kurzem hat der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT) erklärt, die Ausweitung der öffentlich-rechtlichen Angebote (ARD und ZDF) im mobilen Dienstebereich sei rechtswidrig, da sie eine unzulässige Wettbewerbsverzerrung darstelle, vgl. die Kanzlei-Info v. 25.03.2004.
Nun hat der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) mit einer aktuellen Pressemitteilung reagiert.
Nach Ansicht des DJV sind die Online-Auftritte Teil des Informationsauftrages der Öffentlich-Rechtlichen.
Wörtlich: "„Wer den Rundfunkanstalten das Recht abspricht, ihre Inhalte auch im Internet zu präsentieren, will sie beschädigen.“
Ein überzeugender und informativer Auftritt im Internet gehöre heute selbstverständlich zum Informationsangebot eines Fernsehsenders. Eine Begrenzung auf 0,3 Prozent der Anstaltsaufwendungen, wie sie die VPRT verlange, sei eine unverhältnismäßige Beschränkung der Sender und deswegen nicht hinnehmbar, so der DJV.