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VDZ: Rechtsmittel gegen "Caroline"-Urteil einlegen

Am 24. Juni 2004 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine wegweisende Entscheidung in Sachen Paparazzi-Fotos getroffen, vgl. die Kanzlei-Info v. 25.06.2004. Es ging um Fotos, auf denen die Prinzessin Caroline von Monaco abgebildet worden war. Siehe dazu auch die Pressemitteilung des EGMR.

Sowohl der BGH als auch das BVerfG hatten den geltend gemachten Anspruch auf Intimsspähre von Caroline von Monaco abgelehnt. Fotografen hatten die Fürstin an öffentlichen Plätzen abgelichtet und ohne Wissen und Wollen in die Zeitung gebracht. Die deutschen Richter waren der Ansicht, dass das Recht der Intimsspähre hier zurückttreten müsse, weil die Fotos an öffentlich zugänglichen Plätzen gemacht worden seien. Etwas anderes gelte nur für abgelichtete Kinder, da diese besonders schutzbedürftig seien.

Das Handeln der Fotografen, so der BGH und das BVerfG, seien grundgesetzlich durch die Pressefreiheit geschützt, da nicht nur die informierende, politische Meinungsbildung unter den Schutz des Grundgesetzes falle, sondern auch die Berichterstattung über Prominente. Eine solche Berichterstattung biete vielen Menschen eine Orientierung bei den eigenen Lebensentwürfen.

Dieser Ansicht hat nun der EGMR eine klare Absage erteilt. Der Gerichtshof konnte kein sachlich begründetes Interesse der Allgemeinheit erkennen, dass über die Prominente in dieser Art und Weise berichtet werde. Es sei vielmehr angebracht, das Privatleben und die Intimsspähre der abgelichteten Person zu schützen. Die bisherige deutsche Rechtsprechung sei hierfür nicht ausreichend.

Nun appelliert der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VZD) in einer bundesweiten Kampagne an die Bundesregierung gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen, da andernfalls die Pressefreiheit in schwerwiegender Weise betroffen sei.

„Wir sind sehr beunruhigt, dass sich die Bundesregierung noch nicht entschlossen hat, gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg die Große Kammer anzurufen“, erklärte Wolfgang Fürstner, Geschäftsführer des (VDZ). Mehrere angekündigte Entscheidungstermine seien bisher ergebnislos verstrichen. „Jetzt läuft die Zeit davon. Zur Begründung des Rechtsmittels bleiben keine vier Wochen mehr,“ so Fürstner.

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