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BReg: Kein Rechtsmittel gegen "Caroline"-Urteil

Am 24. Juni 2004 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine wegweisende Entscheidung in Sachen Paparazzi-Fotos getroffen, vgl. die Kanzlei-Info v. 25.06.2004. Es ging um Fotos, auf denen die Prinzessin Caroline von Monaco abgebildet worden war. Siehe dazu auch die Pressemitteilung des EGMR.

Der EGMR erteilte der bisherigen deutschen Rechtsprechung eine klare Absage und erklärte vielmehr, dass es angebracht sei, das Privatleben und die Intimsspähre der abgelichteten prominenten Person zu schützen.

Vor wenigen Tagen hatte der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VZD) in einer bundesweiten Kampagne an die Bundesregierung appelliert, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen, da andernfalls die Pressefreiheit in schwerwiegender Weise betroffen sei. Vgl. dazu die Kanzlei-Info v. 31.08.2004.

Die Bundesregierung hat nun erklärt, nicht gegen die Entscheidung vorgehen zu wollen, sondern sie vielmehr rechtskräftig werden zu lassen. Sie stützt sich dabei u.a. auf die Stellungnahme des Präsidenten des BVerfG. Danach sei es vertretbar, zunächst die Auswirkungen auf die Praxis der Fachgerichte in Deutschland und den übrigen Mitgliedstaaten der EMRK abzuwarten. In einem späteren Verfahren könne dann immer noch die Große Kammer des EGMR angerufen werden.

Diese Entscheidung der Bundesregierung wird vom VDZ harrsch kritisiert. Der Verband befürchtet, dass zukünftig "Hofberichterstattung" und "Kommuniqué-Journalismus" das Bild der Presse beherrsche,

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