Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AG Königstein: Strafbare Werbung wegen irreführender Anzeigen in "Gelben Seiten"

Das AG Königstein (Urt. v. 31.07.2006 - Az.: 50 Cs 7400 Js 205867/02 Wi: PDF) hatte über die Strafbarkeit irreführender Werbung zu entscheiden.

Der Angeklagte hatte in zahlreichen regionalen Branchenverzeichnissen seine Dienste als Schlüsseldienst vor Ort beworben. In Wahrheit gab es jedoch keine lokale Niederlassung, sondern die eingehenden Anrufe wurden vielmehr an ein zentrales Call-Center weitergeleitet.

Dies sah das Gericht als strafbare Werbung an:

"Angegeben wurden in den Telefonbucheinträgen der verschiedenen Gemeinden jeweils Telefonnummern mit der jeweiligen Ortsnetzvorwahl. Sie (der Angeklagte) gaben damit wahrheitswidrig vor, in den jeweiligen Gemeinden vor Ort einen Schlüsseldienst zu betreiben. Tatsächlich wurden Anrufe (...) jeweils zu einem Call-Center (...) weitergeleitet.

Neben den o.g. Firmenadressen (...) betrieben Sie keine weitere Niederlassungen in den angeworbenen Regionen.

Für den Verbaucher war dies nicht zu erkennen. Es war für den Verbraucher insbesondere nicht zu erkennen, dass über diese Telefonnummer eine Weiterleitung der dort eingegangenen Anrufe (...) erfolgte. (...) Die Veröffentlichung (...) erfolgten ohne Hinweis darauf, dass an den erwähnten Orten keine eigene Filiale bzw. Niederlassung betrieben wird (...).

In der Annahme, es handle sich um einen ortsansässigen Schlüsseldienst gingen die Verbraucher irrig davon aus, dass der Schlüsseldienst ortsansässig ist und daher in kürzester Zeit erscheinen wird."


Die Entscheidung kann inhaltlich nicht überzeugen. § 16 UWG verlangt nämlich neben der Behauptung von unwahren Tatsachen, dass der Anschein eines besonders günstigen Angebots erzeugt wird. Es ist unklar, wodurch hier dieses Merkmal erfüllt sein soll.

Rechts-News durch­suchen

26. August 2026
Wer auf ein vom Betrüger manipuliertes Konto überweist, erfüllt seine Kaufpreisschuld damit nicht. Dies gilt insbesondere dann nicht, wenn er den…
ganzen Text lesen
24. August 2026
Eine Versandapotheke darf nicht mit "bis zu 20 EUR Zuzahlungen sparen" werben, wenn die meisten Rabatte nur 2,50 EUR betragen.
ganzen Text lesen
24. August 2026
Meta löschte verbotene Facebook-Posts zu spät, muss aber nur 75.000,- EUR statt 100.000,- EUR Ordnungsgeld zahlen.
ganzen Text lesen
21. August 2026
Eine Videozuschaltung des in den USA lebenden Sachbeistands scheitert, da eine persönliche Teilnahme im Inland möglich ist und eine ausreichende…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen