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BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen Verteilung kostenloser Tageszeitungen nicht angenommen

Das BVerfG (Beschl. v. 25.06.2007 - Az. 1 BvR 1293/04) hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des BGH (Urt. v. 20. 11.2003 - Az.: I ZR 151/01), wonach das Verteilen kostenloser Tageszeitungen nicht wettbewerbswidrig ist, aus formalen Gründen zurückgewiesen.

"Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil Annahmegründe im Sinne des § 93 a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche Bedeutung. Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung des als verletzt bezeichneten Grundrechts der Beschwerdeführerin angezeigt, weil die Verfassungsbeschwerde keine Aussicht auf Erfolg hat. Sie ist unzulässig.

Angesichts der bereits vor mehreren Jahren erfolgten Einstellung der Gratiszeitung der Beklagten hat sich der Gegenstand der Verfassungsbeschwerde erledigt, so dass die Beschwerdeführerin durch die angegriffenen Entscheidungen nicht mehr beschwert ist."

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