KG Berlin: Anforderungen an presserechtliche Gegendarstellung

13.10.2007

Das KG Berlin (Beschl. v. 22.06.2007 - Az. 9 U 80/07) hatte über die rechtlichen Anforderungen an eine presserechtliche Gegendarstellung zu entscheiden.

Die Antragsgegnerin hatte im Rahmen einer Pressepublikation eine Nachricht veröffentlicht, nach der der Antragsteller wissentlich an Jugendliche Alkohol serviert hätte. Der Antragsteller erwirkte daraufhin eine Gegendarstellung.

Die Antragsgegnerin veröffentlichte diese Gegendarstellung, fügte jedoch die Bemerkungen “Jetzt redet der Koma-Wirt” und dem "Glaubt A.G., dass ihm jemand diese Story abkauft?" an.

Dies sah der Antragsteller als Verletzung der Gegendarstellungspflicht an. Zu Recht wie die Berliner Richter nun entschieden:

"Auch die Wiedergabe einer Stellungnahme des Antragstellers im Rahmen einer Folgeberichterstattung am 15. April 2007 unter der Überschrift “Jetzt redet der Koma-Wirt” lässt das berechtigte Interesse des Antragstellers nicht entfallen. Auch insoweit gilt, dass dies nicht ausreichte, das Geschehen aus Sicht des Antragstellers angemessen darzustellen, weil die Entgegnung von vornherein als unglaubwürdig dargestellt und damit entwertet wurde.

Die Mitteilung der – vom Antragsteller im Übrigen bestrittenen – Stellungnahme wird eingeleitet mit den Sätzen: “Glaubt A.G., dass ihm jemand diese Story abkauft? Wo der Kurier ihn erwischte, als er zwei 15-jährigen Hart-Alk servierte?”. Damit ist die Äußerung des Antragstellers von vorn herein als unglaubwürdig hingestellt.

Soweit die Antragsgegnerin geltend macht, die von ihr berichteten Tatsachen entsprächen der Wahrheit, es handele sich nicht um fremdes Informanten-Material sondern Grundlage seien Recherchen eigener Mitarbeiter, ist dies unerheblich, weil der Einwand, die mit der Gegendarstellung mitgeteilten Tatsachen seien unwahr, nur dann Berücksichtigung finden kann, wenn dies offensichtlich ist, was vorliegend nicht feststellbar ist. Zur Begründung kann wiederum auf die zutreffenden Ausführungen des Landgerichts Bezug genommen werden."