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OLG Frankfurt a.M.: Keine Löschungspflichten für Online-Archiv

Das OLG Frankfurt a.M. (Urt. v. 22.05.2007 - Az.: 11 U 72/06) hat entschieden, dass Online-Archive grundsätzliche keine Löschungspflichten haben:

"Leitsätze:
1. Der Unterlassungsanspruch eines schon seit mehreren Jahren wegen einer Straftat rechtskräftig Verurteilten gegen einen ihn identifizierenden Artikel in einem sog. Online-Archiv hängt wesentlich von der durch den Bericht erzielten Breitenwirkung ab.

2. Kein Unterlassungsanspruch gegen eine im Zeitpunkt der Veröffentlichung zulässige Berichterstattung, in der der Verurteilte nur ganz beiläufig erwähnt wird."


Das LG Hamburg vertritt eine andere Ansicht und bejaht etwaige Löschungspflichten eines Online-Archivs, vgl. die Kanzlei-Infos v. 26.10.2007.

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