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Kategorie: Allgemein

LG Potsdam: Merchant haftet für Rechtsverletzungen seines Affiliates

Ein weiteres Gericht hat die Mitstörerhaftung des Merchants für seine Affiliates bejaht. Das LG Potsdam (Urt. v. 12.12.2007 - Az.: 52 O 67/07) sieht - ähnlich wie ein bestimmter Teil anderer Gerichte - eine nicht beschränkbare Haftung in solchen Fällen vor:

"Entscheidend ist vielmehr und allein, daß die (…) als Beauftragte der Beklagten (...) handelte. Die Kammer teilt die Auffassung, daß auch bei Affiliates, jedenfalls wenn das Verhältnis zum Händler wie im vorliegenden Fall ausgestaltet ist, die erforderliche, aber auch ausreichende Zugehörigkeit zum betrieblichen Organismus des Händlers zu bejahen ist.

Zumal sich bei anderer Betrachtung der Händler bei Verstößen des Affiliates im Wettbewerb, der schließlich ihm zugute kommen soll, hinter diesem verstecken könnte: das von der Beklagten prognostizierte Aus dieses Geschäftsmodells braucht nicht weiter hinterfragt zu werden, da auch dies ein anderes Ergebnis nicht rechtfertigen würde (vgl. OLG Köln, Urteil vom 24.05.2006, Az. 6 U 200/05: LG Berlin, MMR 2006. 118 f.)."


Siehe zu diesem Problembereich auch unseren Podcast "Haftung des Merchant für seine Affiliates" und den Aufsatz von RA Dr. Bahr "Haftung des Merchants für seine Affiliates - oder: Der Untergang des Affiliate-Abendlandes?".

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