Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG München: Gerichtsstand bei unzulässigem Handel mit E-Mail-Adressen

Das OLG München (Beschl. v. 30.10.2007 - Az.: 31 AR 252/07) hatte über den Gerichtsstand bei unzulässigem Handel mit E-Mail-Adressen zu entscheiden.

Ein deutsches Versandhandels-Unternehmen habe - so der Kläger - ohne Zustimmung der Betroffenen seine Adressdaten an eine österreichische Firma weitergegeben. Diese österreichische Firma habe ihm dann unerlaubte Werbe-Mails zugesandt.

Daraufhin begehrte der Kläger Unterlassung.

Das OLG München entschied, dass alleine der Ort maßgeblich sei, wo der Kläger die betreffende Spam-Mail erhalten habe. Der Sitz des Versandhandels-Unternehmens komme dagegen nicht in Betracht.

"Zuständig ist das Amtsgericht München. Dort befindet sich der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (...). Danach ist, wenn eine unerlaubte Handlung den Gegenstand des Verfahrens bildet, das Gericht des Ortes zuständig, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht. (...)

Er geht folglich gegen die Antragsgegnerin als mittelbare Störerin vor, da sie durch die Veräußerung seiner E-Mail-Adresse mittelbar die "Flut an Werbe-E-Mails" verursacht.

Der Erfolg der schädigenden Handlung tritt deshalb dort ein, wo der Antragsteller im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit sein E-Mail-Konto nutzt. Auf ein E-Mail-Konto kann zwar von jedem beliebigen Ort aus zugegriffen werden, typischerweise erfolgt die Nutzung im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit jedoch am Sitz der Kanzlei des Antragstellers in München."


Siehe zu generell zu den rechtlichen Problemen im gewerblichen Adresshandel unser Rechts-Portal "Adresshandel & Recht".

Rechts-News durch­suchen

06. November 2026
Wer als Makler eine Provision kassieren will, muss den Vertrag korrekt in Textform abschließen. Nachrichten per WhatsApp reichen dafür nicht.
ganzen Text lesen
06. November 2026
Wer für ein Medizinprodukt eine Wirkung bei produktivem Husten bewirbt, obwohl es ausschließlich im Mund- und Rachenraum wirkt, täuscht Verbraucher…
ganzen Text lesen
05. November 2026
Wer dem Partner freien Zugang zum Bankkonto gewährt, haftet für dessen Betrugsschäden.
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer alkoholfreie Getränke als „Gin” bewirbt, begeht einen Wettbewerbsverstoß.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen