Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BGH: Bilder belangloser Situationen im Privatbereich dürfen nicht veröffentlicht werden

Das tägliche Dilemma in einer Redaktion: Es liegt eine gute Story auf dem Tisch, aber es fehlt ein knackiges Foto zur Illustration.

Trotz dieser Zwickmühle darf laut dem Bundesgerichtshof die Presse keine Bilder veröffentlichen, die eine bekannte Persönlichkeit in ihrem privaten Umfeld zeigt, wenn es sich dabei um eine völlig belanglose Situation handelt (Urt. v. 01.07.2008 - Az. VI ZR 243/06).

Der Abdruck derartiger Fotos ohne echten Nachrichtenwert diene „nur der Befriedigung des Unterhaltungsinteresses bestimmter Leser“. Deshalb habe das allgemeine Persönlichkeitsrecht Vorfahrt vor der Pressefreiheit.

Im entschiedenen Fall illustrierte eine Zeitschrift einen Artikel über eine berühmte deutsche Fernsehjournalistin mit einem Foto, das sie zusammen mit ihrer Putzfrau beim Einkaufen auf Mallorca zeigte.

Rechts-News durch­suchen

25. Mai 2026
Die Presse erhält nur Auskunft über tatsächliche Gäste staatlicher Empfänge, nicht über Eingeladene oder Einladungsgründe.
ganzen Text lesen
24. April 2026
Der Rundfunkbeitrag bleibt verfassungsgemäß, weil das öffentlich-rechtliche Programm insgesamt vielfältig und ausgewogen genug ist.
ganzen Text lesen
24. April 2026
Die Witwe Helmut Kohls erhält teils Unterlassung gegen Buchpassagen, aber keine Auskunft oder Gewinnabschöpfung.
ganzen Text lesen
22. April 2026
Ein Medienunternehmen verletzte das Persönlichkeitsrecht eines Angeklagten, wenn trotz gerichtlicher Anordnung sein Gesicht und seinen Namen zeigt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen