Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Hamburg: Presserechtlicher Tatsachengehalt hängt vom Durchschnittsleser ab

Immer wieder stellt man sich in der Redaktion die Frage, ob es sich bei einer bestimmten Äußerung in der Story um eine Tatsachenbehauptung oder um eine Meinungswiedergabe handelt. Laut einem Spruch des Landgerichts Hamburg ist für das Vorliegen einer Tatsache der Durchschnittsleser entscheidend und nicht derjenige, über den berichtet wird (Beschl. v. 13.08.2008 - Az. 324 O 570/08).

Nach Auffassung der hanseatischen Richter liege eine Tatsachenbehauptung vor, „wenn der Gehalt der Äußerung entsprechend dem Verständnis des Durchschnittslesers der objektiven Klärung zugänglich ist und als etwas Geschehenes grundsätzlich dem Beweis offen steht“.

Angesichts dessen stelle die Aussage, dass bestimmte Umstände im Privatleben einer Person deren Job als kritische Journalistin beeinträchtige, eine zulässige Meinungsäußerung dar.

Schließlich sei diese Äußerung weder wahr noch unwahr, da jeder dies anders beurteilen würde, was wiederum zeige, dass es sich nur um eine Einschätzung handle.

Rechts-News durch­suchen

25. Februar 2026
Der unter anderem für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass einem ausländischen…
ganzen Text lesen
09. Januar 2026
Ein Professor scheiterte mit seiner Klage gegen eine Studie über rechtsextreme Positionen weitgehend. Das Gericht stellte die Wissenschaftsfreiheit…
ganzen Text lesen
08. Januar 2026
Ein Journalist hat einen Anspruch darauf, zu erfahren, von wem die Stiftung den Schabowski-Zettel gekauft hat. Das Presserecht wiegt schwerer als die…
ganzen Text lesen
24. Dezember 2025
Die Kanzlei Dr. Bahr wünscht allen Lesern fröhliche und besinnliche Weihnachten 2025! Bleiben Sie gesund und genießen Sie ein paar besinnliche,…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen